Dienstag, 5. September 2017
Meine Frage zu Richter auf Probe wird nicht beantwortet
Hier meine Mail an das BMJV von soeben. Herrn Maas wollte ich auf seinem tdot auch hierauf ansprechen. Der Moderator, den ich schon kannte, versprach mir, daß ich mit Herrn Maas sprechen könne. Doch nach einem kurzen Blickkontakt mit mir war er plötzlich verschwunden. Ich hatte nur einen kurzen Moment den Blickkontakt zu dem Moderator gesucht.




DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE

FACHAUFSICHTSBESCHWERDE

RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE

GEGEN HERRN DR BITTNER


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Dr. Bittner die bewußt falsche Sachverhaltdarstellung vor, also LUG UND BETRUG.

Ich habe mich in der Tat am 7.5.17 an das BMJV gewandt, mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob es richtig im
Sinne von Art. 101 GG ist, daß Richter auf Probe, die sich ja noch in der Ausbildung befinden, meine gesetzlichen
Richter beim SG Berlin sein können.

Dazu hatte ich auf einige Rechtssprechungen verwiesen, insbesondere auf BVerfG, 3.7.1962 - 2 BvR 628/60, 247/61 und
dies bestätigend und mit weiteren höchstrichterlichen Beschlüssen das VG Ansbach, 5.11.2013 - 9 V 13.01534.

Auf die höchstrichterliche Rechtssprechung ist Frau Ritter in ihrer Antwort aber nicht eingegangen. Dies habe ich telefonisch
bemängelt und wurde daraufhin von Frau Ritter an Herrn Barth, IV A3, verwiesen. Dieser hat sich aber immer verleugnen lassen.

Es ist klar gelogen, wenn Herr Dr. Bittner behauptet, von Frau Ritter oder Frau Knapp hätte ich ergänzende Auskunft bekommen.
Frau Ritter hatte mich ja an Herrn Barth verwiesen, da Sie zu der gesicherten Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts
nichts sagen könne.
Und Frau Knapp hatte mir am 18.7.17 von Herrn Barth ausrichten lassen, daß ich in der Folgewoche eine schriftliche Antwort oder
Stellungnahme bekommen würde.

Da diese nicht kam, rief ich am Donnerstag, 27.7.17, späten Nachmittag, bei Ihnen an und wollte zu dem Referat IV A3 verbunden werden. Da erhielt ich die
Mitteilung, daß man mich dahin nicht weiterleiten dürfe und verband mich mit Frau Andres. Diese war zwar nett, aber unverbindlich. Aber eine
Aussage hat sie getätigt, die sie jetzt bestreiten wird, wie ich am tdot erfahren habe: "Wir interessieren uns nicht für die Rechtssprechung
des Bundesverfassungsgerichts, wir gehen nur nach den Gesetzen."

Dies scheint Herr Dr. Bittner ähnlich zu sehen und zu handhaben, denn er geht mit keinem Wort auf meine Bitte, mir unverzüglich und eindeutige
Antwort auf meine Frage, "ob Richter auf Probe bei einem Sozialgericht als Einzelrichter oder gar als Kammervorsitzende eingesetzt werden dürfen."

Auf diese Frage erbitte ich jetzt also erneut um eine unverzüglich Antwort mit Blick auf die bestehende Rechtssprechung, s.o.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

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