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Donnerstag, 30. November 2017
Auch hier Urkundenunterdrückung durch BMJV
kasparhauser, 14:05h
Urkundensuchantrag (30.11.2017)
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns Bürgern steht selbstverständlich zu, daß unsere Anfragen schriftlich oder elektronisch beantwortet werden,
z. B. § 33 SGB X.
Dies ist aber von Ihnen, trotz mehrfacher Aufforderung durch mich, unterblieben. Sie geben also klar zu verstehen,
daß Sie nicht bereit sind, sich rechtskonform zu verhalten.
Auch die anhängende Urkunde scheint bei Ihnen unterdrückt worden zu sein. Zumindest habe ich keine Reaktion darauf
bekommen - weder auf meine Beschwerden, noch habe ich die angeforderte schriftliche Auskunft zu "Richtern auf Probe" von
Ihnen bekommen.
Dies läßt nur den Schluß zu, daß diese Urkunde in Ihrem Hause vorsätzlich unterdrückt wurde.
Ich bitte um Prüfung sowie Erledigung in der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Richter auf Probe
Datum: Tue, 26 Sep 2017 14:58:08 +0200
Von: Horst Murken
An: poststelle@bmjv.bund.de
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DR. SPARMANN
Sehr geehrte Damen und Herren,
selbst Putzfrauen beim BMJV wissen sicherlich, daß man manche Auskünfte
schriftlich braucht, da telefonische
Auskünfte bestritten werden können.
So hatte mir Frau Knapp am 18.7.17 eine schriftliche Antwort durch Herrn
Barth zugesichert. Diese ist aber nicht gekommen.
Wieso verweigert man mir, einem Bürger und Grundrechteträger eine
schiftliche Auskunft zu dem einfachen Thema,
ob "Richter auf Probe" meine gesetzlichen Richter sein können.
Dies gilt sowohl als Einzelrichter als auch als Kammervorsitzende beim
SG Berlin.
Die bisher erhaltenen telefonischen Auskünfte waren nicht zu gebrauchen,
lagen auch am Thema vorbei.
Und telefonische, meist schwammige Aufkünfte, kann man nicht verwerten.
Ich benötige die Auskunft schriftlich, um diese auch mit anderen
besprechen zu können.
Wenn man mir also telefonisch Auskunft gegeben haben will, warum wird
diese dann nicht schriftlich -
wie ja telefonisch zugesagt - gegeben?
Sind wir ein Rechtsstaat oder ein Obrigkeitsstaat? Wieso schreiben mir
"Staatsdiener", wie Dr. Sparmann, daß man
mir weitere Auskünfte verweigert, obgleich mein Anliegen immer noch
nicht geklärt ist?
Wo ist das Problem, daß mir nicht klipp und klar gewantwortet wird, ob
"Richter auf Probe" beim SG Berlin als
Einzelrichter und als Kammervorsitzende tätig werden dürfen oder nicht?
Es drängt sich der Verdacht auf, daß das BMJV Verfassungsverstöße deckt.
Dem sollten Sie entgegentreten und mir endlich die erbetene Auskunft
erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns Bürgern steht selbstverständlich zu, daß unsere Anfragen schriftlich oder elektronisch beantwortet werden,
z. B. § 33 SGB X.
Dies ist aber von Ihnen, trotz mehrfacher Aufforderung durch mich, unterblieben. Sie geben also klar zu verstehen,
daß Sie nicht bereit sind, sich rechtskonform zu verhalten.
Auch die anhängende Urkunde scheint bei Ihnen unterdrückt worden zu sein. Zumindest habe ich keine Reaktion darauf
bekommen - weder auf meine Beschwerden, noch habe ich die angeforderte schriftliche Auskunft zu "Richtern auf Probe" von
Ihnen bekommen.
Dies läßt nur den Schluß zu, daß diese Urkunde in Ihrem Hause vorsätzlich unterdrückt wurde.
Ich bitte um Prüfung sowie Erledigung in der Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Richter auf Probe
Datum: Tue, 26 Sep 2017 14:58:08 +0200
Von: Horst Murken
An: poststelle@bmjv.bund.de
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN DR. SPARMANN
Sehr geehrte Damen und Herren,
selbst Putzfrauen beim BMJV wissen sicherlich, daß man manche Auskünfte
schriftlich braucht, da telefonische
Auskünfte bestritten werden können.
So hatte mir Frau Knapp am 18.7.17 eine schriftliche Antwort durch Herrn
Barth zugesichert. Diese ist aber nicht gekommen.
Wieso verweigert man mir, einem Bürger und Grundrechteträger eine
schiftliche Auskunft zu dem einfachen Thema,
ob "Richter auf Probe" meine gesetzlichen Richter sein können.
Dies gilt sowohl als Einzelrichter als auch als Kammervorsitzende beim
SG Berlin.
Die bisher erhaltenen telefonischen Auskünfte waren nicht zu gebrauchen,
lagen auch am Thema vorbei.
Und telefonische, meist schwammige Aufkünfte, kann man nicht verwerten.
Ich benötige die Auskunft schriftlich, um diese auch mit anderen
besprechen zu können.
Wenn man mir also telefonisch Auskunft gegeben haben will, warum wird
diese dann nicht schriftlich -
wie ja telefonisch zugesagt - gegeben?
Sind wir ein Rechtsstaat oder ein Obrigkeitsstaat? Wieso schreiben mir
"Staatsdiener", wie Dr. Sparmann, daß man
mir weitere Auskünfte verweigert, obgleich mein Anliegen immer noch
nicht geklärt ist?
Wo ist das Problem, daß mir nicht klipp und klar gewantwortet wird, ob
"Richter auf Probe" beim SG Berlin als
Einzelrichter und als Kammervorsitzende tätig werden dürfen oder nicht?
Es drängt sich der Verdacht auf, daß das BMJV Verfassungsverstöße deckt.
Dem sollten Sie entgegentreten und mir endlich die erbetene Auskunft
erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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